Drei Säulen System
Spricht man in der Schweiz von der Pensionierung, fällt einem in erster Linie die AHV, die Alters- und Hinterlassenenversicherung ein. Anspruch auf eine Altersrente hat, wer mindestens während eines vollen Jahres Beiträge an die Versicherung bezahlt - respektive, dessen Ehegatte während mindestens einem Jahr den doppelten Mindestbeitrag erbracht hat. Die Aufgabe der AHV war bei deren Inkraftsetzung im Jahre 1948, das “gewohnte Leben” auch nach der Pensionierung ermöglichen zu können.
Das Drei Säulen System
Im Verlauf der folgenden Jahre wurde klar, dass diese Rechnung längerfristig nicht aufgehen konnte. Zum einen reicht das Geld aus der ersten Säule längst nicht mehr aus, um im letzten Lebensabschnitt den eigenen Unterhalt zu bestreiten. Dazu kommt, dass die arbeitenden Menschen weniger Geld in die Versicherung zahlen, als die Bezüger aus der Kasse bekommen. Es musste deshalb ein zweites Standbein her und für arbeitnehmende Menschen wurde deshalb die berufliche Vorsorge (BVG) geschaffen. Dabei werden lohnabhängige Beiträge entrichtet, welche von einer öffentlichen oder firmeneigenen Pensionskasse verwaltet werden. Auch für die Pensionskassen stellt sich früher oder später das Problem, dass mehr Geld für Bezüge ausgegeben, als von den Versicherten einbezahlt wird. Grund dafür sind die demografischen Veränderungen – sprich: die Menschen werden immer älter. Dadurch gewinnt die 3. Säule immer mehr an Bedeutung und viele Zeitgenossen sind zur Erkenntnis gekommen, das erst durch diese dritte Säule der Erhalt der gewohnten Lebensqualität sichergestellt werden kann.
Die drei Säulen zusammengefasst:
- Säule 1: AHV/IV (Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge)
- Säule 2: Pensionskasse
- Säule 3: Private Selbstvorsorge (3a: gebundene Vorsorge, 3b: freie Vorsorge)
Obligatorisch oder freiwillig?
Artikel 111 der Bundesverfassung (BV) legt den gesetzlichen Grundstein für die AHV/IV fest. Bestandteil der AHV ist auch die Invalidenversicherung (IV), die – wie es der Name sagt – keine altersbedingte Versicherung ist, sondern die Folgen einer Arbeitsunfähigkeit regelt. Ebenfalls zur ersten Säule zählen die Ergänzungsleistungen (EL) und die Erwerbsersatzordnung (EO). Die EL helfen dort, wo Renten aus AHV und IV die minimalen Lebenskosten nicht mehr decken, Die EO regelt den Einkommensausfall bei Militärdienst, Zivilschutzdienst, Zivildienst oder Mutterschaft.
Unter dem Gesetzesartikel werden aber auch die 2. und 3. Säule zusammengefasst. Das stiftet schon mal Verwirrung, denn während die AHV obligatorisch ist, steht es Arbeitgebern frei, ihre Mitarbeiter in einer 2. Säule, also in einer Pensionskasse zu versichern. Auch für Selbstständigerwerbende ist der Beitritt zu einer Pensionskasse nicht obligatorisch. Unterschiedliche Meinungen bestehen darüber, ob die (obligatorische) Betriebs- und Nichtbetriebsunfallversicherung (BU/NBU) zur ersten Säule gezählt werden soll. Weil die Zuordnung für den Versicherten aber nicht von Bedeutung ist und diese Unfallversicherung mit eigener Kasse rechnet, soll an dieser Stelle nicht näher darauf eingegangen werden. Weitere Informationen zur Unfallversicherung finden Sie hier.
In welchem Umfang eine Selbstvorsorge vorgenommen wird, steht allen Personen frei. Im Bereich der 3. Säule gibt es denn auch eine Vielzahl profitorientierter Anbieter, welche unterschiedliche und den Bedürfnissen angepasste Produkte anbieten. Unterteilt werden diese in die Säulen 3a und 3b, welche Unterschiede bezüglich Laufzeit, Rückkauf und der Besteuerung aufweisen.
Die Versicherungsbedingungen für allen drei Säulen sind ständigen Gesetzesänderungen unterworfen, weshalb der Vorsorgeratgeber neben allgemein gültigen Regelungen in der Kategorie “Aktuell” auf diese Änderungen näher eingehen wird.
Die drei Säulen im Detail
Die 1. Säule
Der leitende Gedanke bei der 1. Säule ist die Solidarität. Arbeitende Menschen kommen für die älteren Bürger auf, gleichzeitig soll bei einem Todesfall neben dem persönlichen Verlust nicht auch noch eine finanzielle Notlage entstehen, wenn zum Beispiel der “Ernährer” der Familie verstorben ist. In diesem Sinne ist die Zusammenführung der Leistungen für Invalidität, Ergänzungsleistung und Erwerbsaufall zum Beispiel durch Militärdienst oder Mutterschaft zu verstehen. Leistungen der einen Versicherung werden durch Ansprüche aus anderen Teilen der AHV massgeblich beeinflusst. Verliert beispielsweise eine rentenberechtigte Witwe später durch einen Unfall die Arbeitsfähigkeit, “teilen” sich die betroffenen Institutionen die Ansprüche der versicherten Person.
Nicht zur ersten Säule gehört übrigens die Arbeitslosenversicherung ALV. Diese ist für Arbeitnehmende zwar auch obligatorisch und wird von Bund und Kantonen getragen. Sie wird aber separat behandelt und abgerechnet. Die Ansprüche erlöschen in der Regel zwei Jahre nach Beginn der Arbeitslosigkeit und für die Inanspruchnahme von Leistungen müssen gewisse Bedingungen erfüllt werden.
Finanziert werden die Versicherungen durch lohnabhängige Beiträge. Der Satz für AHV/IV/EL/EO beträgt 10,1% des Bruttoeinkommens, wobei sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer diesen hälftig teilen.
Die Versicherungen der 1. Säule im Überblick
- AHV, Alters- und Hinterbliebenen Versicherung
- IV, Invalidenversicherung
- EL, Ergänzungsleistungen
- EO, Erwerbsersatzordnung
Zur Charakteristika der 1. Säule passend, aber davon abgetrennt:
- BU, Betriebsunfallversicherung
- NBU, Nichtbetriebsunfallversicherung
- ALV, Arbeitslosenversicherung
Die 2. Säule
Die berufliche Vorsorge (BVG) beruht auch auf einem ähnlichen Prinzip wie jenem der AHV. Es werden monatliche, lohnabhängige Beiträge geleistet und nach der Pensionierung wird eine individuell berechnete Rente ausbezahlt. Anders als bei der ersten Säule, kann die Auszahlung des bisher Ersparten auf einen Schlag bezogen werden. Eine allfällige Auszahlung am Tag der Pensionierung muss aber frühzeitig bei der Kasse angemeldet werden. In besonderen Fällen kann man das Guthaben auch schon vor der Pensionierung auszahlen lassen, etwa zur Finanzierung von selbstbewohntem Eigenheim, oder bei einer Firmengründung. In beiden Fällen will das Vorgehen genau durchdacht sein: Geht das Kapital verloren, besteht für das Alter eine grosse Vorsorgelücke, die nur noch mit einer privaten Versicherung gedeckt werden könnte und für die vermutlich das Geld für die Prämienzahlung fehlen wird.
Die Beiträge sind in den meisten Fällen lohnabhängig und bewegen sich im Rahmen von rund 5%. Diese Marke kann von Kasse zu Kasse variieren, so auch ein allfälliger Anteil, den der Arbeitgeber als Lohnbestandteil übernimmt. Pensionskassen horten das einbezahlte Geld nicht einfach, sondern dürfen es bis zu einem festgelegten Anteil investieren. Eine bekannte Anlageform sind beispielsweise Immobilien von deren Renatbilität auch der Versicherte profitiert, indem er auf sein Guthaben eine Zinsgutschrift erhält.
Die 3. Säule
Die weitaus komplexeste Säule ist die private Vorsorge. Während man in der ersten Säule an eine zentral verwaltete Kasse gebunden ist und die zweite Säule in der Regel vom Arbeitgeber bestimmt wird, besteht bei der Wahl der zusätzlichen Absicherung freie Marktwirtschaft. Die wichtigsten Anbieter sind hierbei Banken und Versicherungen. Ihre Produkte werden in die Säulen 3a (gebundene Vorsorge) und 3b (freie Vorsorge) unterteilt. Über das in die gebundene Vorsorge einbezahlte Guthaben, zum Beispiel einer gebundenen Lebensversicherung, kann nicht ohne Weiteres verfügt werden, geniesst dafür aber steuerliche Vorteile. Gelder in der freien Vorsorge stehen dagegen jederzeit zur Verfügung, dazu gehören zum Beispiel Bankkonti oder Aktien. Die wichtigsten Merkmale im Überblick:
Säule 3a
- Nur während dem beruflichen Erwerb möglich
- Rückkauf nur unter gesetzlichen Bestimmungen
- Steuerbegünstigt. Erst bei der Auszahlung im Erlebensfall ist eine Steuer fällig.
- Zu den wichtigsten Produkten gehören: Lebensversicherungen 3a, Vorsorgepolicen, Vorsorgedepots, Vorsorgekonti
- langfristige Bindung, bis mindestens 5 Jahre vor der ordentlichen Pensionierung.
- Begünstigung Dritter nur im gesetzlich bestimmten Rahmen.
Säule 3b
- Steht erwerbstätigen und nicht erwerbstätigen Personen frei
- Laufzeit frei wählbar
- Rückkauf jederzeit möglich
- Keine Steuerbegünstigung. gilt ausserdem als steuerpflichtiges Vermögen
- Zu den wichtigsten Produkten gehören: Bankkonti, Ersparnisse, Geldanlagen, Obligationen, Aktein
Die Beiträge werden nach den persönlichen Bedürfnissen und Möglichkeiten abgestimmt. Es empfiehlt sich die Produkte miteinander zu vergleichen, da weder bei den Einlagen noch bei den Verzinsungen gesetzliche Limiten gelten. Allerdings besteht eine Obergrenze bei der von der Steuer abziehbaren Prämien in der Säule 3a. Die gültigen Oberwerte finden Sie in der Kategorie “Aktuell”. Zur Rendite lässt sich allgemein sagen, dass der einbezahlte Betrag, zuzüglich einer Mindestverzinsung bis zum ordentlichen Rückkaufstag garantiert wird. Es bestehen aber auch Modelle, bei denen die Einlagen mit einem höheren Risiko und damit verbundenen mit einer grösseren Aussicht auf Gewinn investiert werden.

