Welche Auswirkungen haben fallende Zinsen auf die Vorsorge?
Frage: In den Medien lese ich immer wieder von Leitzinsen und Referenzzinsen die sinken. Der einzige Ort wo ich die sinkenden Zinsen aber wirklich spüre, ist mein Bankkonto. Was bedeutet es für mich persönlich, wenn diese Zinsen sinken? Ist gar meine Vorsorge gefährdet?
Der Vorsorgeratgeber antwortet: Zuerst zu Ihrer zweiten Frage. Tatsächlich können diese Zinssenkungen fatale Folgen haben. Der wichtigste Einschnitt in Bezug auf die Vorsorge ist die Senkung der Mindestverzinsung des Pensionskassenguthabens. Haben Sie sich vor einigen Jahren hochrechnen lassen, wie viel PK-Rente Ihnen dereinst zustehen wird, so muss diese Berechnung nach der 2005 vollzogenen Herabsetzung der Mindestverzinsung nach unten korrigiert werden. Zusammen mit den Leistungskürzungen im Überobligatorium (verlinken mit: Das Überobligatorium bei Pensionskassen), sowie der Herabsetzung des Umwandlungssatzes (verlinken mit „die Sache mit dem Umwandlungssatz“) ergibt sich eine massive Einbusse in der 2. Säule. Auch der Zinszuwachs auf Geld das Sie auf der Bank haben, verspricht keine grossen Gewinne mehr. Auf der sicheren Seite sind Sie nur, wenn Sie eine dritte Säule mit garantiertem Zins abgeschlossen haben. An diesen lässt sich nicht mehr rütteln. Keine Kürzungen sind vorerst bei der 1. Säule geplant, doch wird man auch hier bei künftigen Revisionen kaum um ein Sparprogramm herum kommen.
Zu Ihrer Frage nach der Bedeutung von Leitzinsen und Referenzzinsen lässt sich folgendes sagen: Wer sich eine Hypothek kauft oder einen Kredit aufnimmt bezahlt einen Zins, wer dagegen sein Geld bei der Bank deponiert oder in eine Anlage investiert, kassiert einen solchen. Wie hoch dieser ist, bestimmt einerseits der Markt, auf der anderen Seite gesetzliche Bestimmungen. Auf Ihrem Bankkonto ist der gewährte Zins vermutlich deutlich unter die 1%-Grenze gesunken. Hier spielt der Markt, denn wenn die Bank nicht in der Lage ist, die Gelder gewinnbringend anzulegen, sinken die Zinsen. Einen Tiefstwert kann man wie eingangs erwähnt nur Vertraglich vereinbaren, mit einer Ausnahme: Die Mindestverzinsung von Pensionskassengeldern ist gesetzlich geregelt und liegt bei 2% (Stand 2009). Für die 2005 eingeführte Senkung von einst 4% auf den aktuellen Wert, war ein bundesrätlicher Beschluss notwendig.
Nach Oben hat der Gesetzgeber bei regelmässig wiedergehrenden Geschäften einen so genannten Referenzwert gesetzt, um Missbrauch zu verhindern. Eine wichtige Zahl ist zum Beispiel der Maximalzins für Kredite, der Leitzinssatz für Banken oder der Referenzzins für Mieten. Während für Kredite (auch Hypotheken) nicht mehr als 14% Zins verlangt werden dürfen (in manchen Kantonen liegt dieser Wert sogar tiefer) handelt es sich bei einem Referenzzins, wie es der Name sagt, lediglich um ein Wert an den man sich zu richten hat. Sinkt beispielsweise der Richtwert für Mietzinse wie im Juni 2009 erstmals, um 0,25 Prozent bedeutet das noch lange nicht, dass die Mieten um den aufgerechneten Wert sinken werden. Ebenso verhält es sich beim Leitzinssatz für Banken. Dieser Bezeichnet den Zins, den Banken an staatliche Finanzinstitute bezahlen müssen, um sich Geld auszuleihen. Es steht dem Staat aber relativ frei, in Einbezug von Risiken, veränderte Sätze anzuwenden.
Zusammenfassend lässt sich sagen dass sich fallende Zinsen für Ihre Vorsorge eher negativ auswirken. Die Einsparungen bei Zinsbelastungen stehen in keinem Verhältnis zu den Verlusten bei Ihren Anlagen. Wir raten Ihnen, Ihre Vorsorge selber in die Hand zu nehmen. Schliessen Sie Vorsorgepläne ab, bei denen Ihnen der gewährte Zins garantiert wird. Mit unserem Onlineformular können Sie sich kostenlos eine persönliche Offerte bestellen, oder sich beraten lassen.


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