Aktuelle Zahlen zur Vorsorge
Auf Vorsorgeratgeber.ch finden Sie immer wieder Angaben, bei denen wir auf Zahlen verweisen, die Gegenstand von regelmässigen Anpassungen sind. Etwa die Höhe der vom steuerbaren Einkommen abzugsfähigen Beträgen. In dieser Rubrik finden Sie die derzeit gültigen Werte.
(Stand 01.01.2011)
1. Säule, AHV
Minimalrente AHV, Einzelpersonen: Fr. 1′160 pro Monat
Maximalrente AHV, Einzelpersonen: Fr. 2′360 pro Monat
Ergänzungsleistungen, Betrag für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs:
Alleinstehende: Fr. 19′050 Franken pro Jahr, Ehepaare: Fr. 28′575 pro Jahr, Waisen: Fr. 9′945 pro Jahr
Mindestbeiträge der Selbständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO Fr. 475 pro Jahr Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV: 904 Franken.
Pensionsalter:
Frauen: 64 Jahre
Männer: 65 Jahre
massgebendes durchschnittliches Jahreseinkommen für Maximalrente: Fr. 82‘080
Ununterbrochene Beitragszahlung ab: 21. Altersjahr bis zum Jahr vor Eintritt in die Rente.
2. Säule, obligatorische Pensionskasse
Koordinationsabzug: Fr. 24′360
Eintrittsschwelle: Fr. 20′880
Pensionsalter:
Frauen: ab 58 Jahre
Männer: ab 58 Jahre
3. Säule, Lebensversicherung, Leibrente, Sparkapital, usw.
Maximaler Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a):
Für Erwerbstätige mit Pensionskasse: Fr. 6′682
Für Selbstständigerwerbende: Fr. 33′408 ¹
¹ Der Betrag, den Erwerbstätige ohne Pensionskasse (in den meisten Fällen Selbstständige) vom Einkommen abziehen können, setzt sich aus der Gesamtheit der Beiträge in die Säulen 2 und 3 zusammen und müssen belegt werden.


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