Der Zivilstand entscheidet über die Vorsorge
Wenn ein Paar den Bund der Ehe schliesst, so tut es das auch heutzutage noch aus Liebe und in der Absicht für immer zusammen zu bleiben, bis das der Tod sie scheide. Nach traditionellen Denkmustern hat der Mann anschliessend die Gewissheit, er und seine Kinder würden häuslich versogt, auf der anderen Seite profitiert die Ehefrau von der sozialen Absicherung durch die Pensionsguthaben des Mannes, ganz besonders nachdem der Tod sie tatsächlich dereinst scheiden würde. Die Absicht „Für immer“ hat sich in den vergangenen Jahren aber sehr relativiert. Im Durchschnitt heiraten immer viel weniger Personen, die Scheidungsrate ist unverändert hoch und neue Formen des Zusammenlebens haben sich etabliert. Weil unter diesem Gesichtspunkt die klassische „Vorsorge durch Heirat“ die wohl unsicherste von allen geworden ist, stellt der Vorsorgeratgeber die häufigsten Lebenssituationen vor und gibt Tipps zur richtigen Vorsorge.
1. Sie heiraten
2. Scheidung
3. Sie bleiben Single und haben keine Kinder
4. Sie sind Single und Alleinerziehend
5. Sie leben im Konkubinat
6. Patchwork Family, Wohngemeinschaften
1. Sie heiraten
Heiraten scheint ausser Mode zu kommen und dennoch ist die Ehe bezüglich Altersvorsorge noch immer eine der rentabelsten Lösungen: Ehepaare erhalten zwar „nur“ eine Rente von 150 Prozent der Vollrente. Stirbt ein Elternteil, erhält der zurückgebliebene Partner eine Witwenrente in der Höhe von 80 Prozent der Altersrente, bis die Kinder 18 Jahre alt sind. Auch danach besteht für Mütter dieser Versicherungsschutz, wenn sie zu diesem Zeitpunkt älter als 45 Jahre alt sind. Auch die Kinder erhalten eine Halbwaisenrente von 40 Prozent des Altersanspruches des Verstorbenen. Sterben gar beide Elternteile ist die Rente doppelt so hoch und kann bis zum Abschluss der Ausbildung bezogen werden. Ähnlich verhält es sich bei Pensionskassenguthaben, doch sind hier die angewandten Sätze tiefer: 60 Prozent der erreichten Rente für die Witwe, 20 Prozent für eigene Kinder.
Für die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) gelten besondere Bestimmungen, denn hier wird in erster Linie nur der Ehegatte begünstigt. Fehlt dieser, folgt das Vermögen der gesetzlichen Erblinie. Gleiches gilt beim Guthaben aus der freien Vorsorge. Nachdem der Pflichtanteil an Ehegatte und Kinder errechnet wurde, kommen allfällige testamentarische Wünsche zum Tragen. Erfolgt eine Rentenzahlung hatte der Versicherte zuvor die freie Wahl, wen er mit einer Rente begünstigen will, trotzdem dürfen erbrechtliche Pflichtanteile dabei nicht verletzt werden.
Vorsorgeratgeber TIPP: Schliessen Sie eine Todesfallrisikoversicherung ab. Obwohl die Leistungen der AHV recht grosszügig sind, reichen diese nach dem Tod des Partners oder eines Elternteils meistens nicht aus, den gewohnten Lebensstandart weiter zu führen. Mit einer Todesfallrisikoversicherung decken Sie diese Lücke ab. Sie können sich eine kostenlose Offerte online erstellen lassen und die Produkte mehrerer Anbieter vergleichen.
2. Scheidung
Bei Trennung und Scheidung sieht der Gesetzgeber bestimmte Massnahmen zum Schutz der Ehe vor. Diese etwas irreführende Bezeichnung beschützt nicht die Ehe an sich, sondern regelt die durch die Scheidung hervorgebrachten Veränderungen. Sind aus dieser Ehe Kinder geboren, steht im Todesfall eines Elternteils nicht nur dem Kind, sondern auch dem geschiedenen Ex-Partner eine Hinterbliebenenrente der AHV zu. Nähere Informationen zu den Leistungen der AHV erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Ausgleichskasse. Weiter werden auch die Guthaben aus der Pensionskasse geteilt: beiden Ehepartnern steht die Hälfte der während der Ehe vom Partner oder der Partnerin gesammelten Pensionskassenguthaben gegenseitig zu. Gleiches Gilt für Gelder aus der dritten Säule. Was während der Ehe in eine Lebensversicherung einbezahlt wird, gehört – unabhängig davon auf den die Police lautet oder wer darin begünstigt ist – beiden Ehepartnern. Die Police gilt faktisch als Kapitalanlage und wird bei der scheidungsrechtlichen Auseinandersetzung geteilt.
Vorsorgeratgeber TIPP: Auch wenn die Verlockung gross ist das Geld anderweitig zu verwenden: Investieren Sie dieses Kapital nach der Teilung unbedingt wieder in eine vergleichbare Anlage. Wir empfehlen eine gemischte Lebensversicherung, ganz besonders wenn Sie Kinder haben. Je nach Grösse des ausbezahlten Betrages können Sie auch eine Einmaleinlage in Erwägung ziehen. Lassen Sie sich eine online Offerte erstellen, vergleichen Sie die Produkte verschiedener Anbieter und profitieren Sie darüber hinaus von steuerlichen Vorteilen.
3. Sie bleiben Single und haben keine Kinder
Haftete einem Alleinlebenden vor 50 Jahren noch das Vorurteil an, niemanden gefunden zu haben, ist das Singleleben inzwischen eine weit verbreitete Art zu leben geworden. Selbst Menschen die eine Beziehung führen, leben vermehrt und bewusst in getrennten Wohnungen. Der Vorzug frei und nicht von einem Partner abhängig zu sein, wird höher bewertet als die soziale Sicherheit.
Besonders hier summieren sich die Kosten für das alltägliche Leben, die mit niemandem geteilt werden können. Zwar erhalten Alleinstehende Menschen später 100 Prozent der zustehenden Renten, sofern der erforderliche Durchschnittslohn erreicht wurde und die Beiträge immer bezahlt wurden. Doch auch im Pensionsalter wird niemand da sein, mit dem die Kosten geteilt werden können, entsprechend wird die AHV, auch zusammen mit den Bezügen aus einer zweiten Säule kaum zum leben reichen.
Vorsorgeratgeber TIPP: Sparen Sie als Single auf keinen Fall bei der Vorsorge. Von einer reinen Todesfallrisikoversicherung raten wir ab, weil keine Hinterbliebenen zu unterstützen sind. Eine gemischte Lebensversicherung, mit Risiko- und Sparteil empfiehlt sich nur, wenn die Versicherung bei Invalidität eine Rente ausbezahlt. Für Alleinstehende, unverheiratete und kinderlose Singles raten wir zu einer reinen Kapitalversicherung. Wählen Sie dabei eine freie Vorsorge der Säule 3b und bleiben Sie darüber hinaus auch finanziell flexibel, weil die Gelder im Bedarfsfall schon vor der Pensionierung bezogen werden können. Vergleichen Sie die Produkte mehrerer Anbieter mit unserer kostenlosen Online Offerte.
4. Sie sind Single und Alleinerziehend
Anders sieht es natürlich aus, wenn Sie zwar alleine Wohnen, unverheiratet sind, aber ein Kind haben. Sichern Sie ihr Kind oder ihre Kinder auf jeden Fall gegen das Todesfallrisiko ab.
Vorsorgeratgeber TIPP: Mit einer gemischten Lebensversicherung schützen Sie sich vor den Folgen von Invalidität und ihr Kind zusätzlich gegen Folgen Ihres Todesfalls. Durch das angeäufnete Kapital einer gemischten Lebensversicherung legen Sie gleichzeitig einen wichtige Batzen zur Seite, die ihrem Kind später eine Ausbildung ermöglicht, oder Ihnen im Alter helfen wird. Vergleichen Sie die Produkte mehrerer Anbieter mit einer kostenlosen und unverbindlichen online Offerte.
5. Sie leben im Konkubinat
Viele Paare wünschen sich, dass der Gesetzgeber auch bei eheähnlichen Gemeinschaften den Schutz des Partners und der gemeinsamen Kinder fördert. Dies gilt gleichwohl für konventionelle, als auch bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Obwohl diese Form des Zusammenlebens sehr verbreitet ist, wird die AHV auch bei langjährigen Partnern keine Witwenrenten auszahlen. Dem gegenüber steht natürlich der Vorteil, dass im Erlebensfall nicht eine tiefere Ehepaarrente ausbezahlt wird, sondern zwei Vollrenten. Bei Pensionskassen spielt der Zivilstand keine Rolle: Im Ruhestand erhält der Versicherte so oder so die ihm zustehende Rente und in den meisten Fällen werden im Todesfall Konkubinatspartner einem Ehepartner gleich gestellt.
Klare Unterschiede dagegen gibt es wiederum bei der privaten Vorsorge. Beim Todesfall besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Erbschaft, Renten aus Versicherungen (auch der Pensionskasse) werden nur ausbezahlt, wenn der oder die Begünstigte zuvor bestimmt und dies der Versicherung mitgeteilt wurde.
Vorsorgeratgeber TIPP: Konkubinatspaare sollten Absprachen bezüglich Kindsbetreuung oder Verteilung (un-)bezahlter Arbeiten, immer in einem schriftlichen Vertrag festhalten. Darin gehören auch Begünstigungen aus Lebensversicherungen, die natürlich auch der Versicherung mitgeteilt werden müssen. Zur finanziellen Absicherung raten wir Ihnen einerseits auch bei Erwerbslosigkeit AHV-Beiträge zu bezahlen, andererseits raten wir dringend zu einer freien, gemischten Lebensversicherung der Säule 3b. Diese bietet für Konkubinatspaare den umfassendsten Schutz. Sie können sich hier eine unverbindliche und kostenlose Offerte erstellen lassen und die Produkte mehrerer Anbieter vergleichen.
6. Patchwork Family, Wohngemeinschaften
Unter Patchwork Family versteht man das Zusammenleben zweier Erwachsenen, die aus früheren Liierungen Kinder mitbringen, während man als Wohngemeinschaft, oder WG das gemeinsame Führen eines Haushaltes mehrerer erwachsener Personen bezeichnet. Für beide Lebensformen gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie für Konkubinatspaare: Sie sind von Gesetzeswegen als Gemeinschaft nicht geschützt und jeder einzelne trägt für sich selbst und allenfalls für den eigenen Nachwuchs die Verantwortung.
Vorsorgeratgeber TIPP: Während eine Patchwork Family einem Konkubinat ähnlich ist, sind die Mitglieder einer WG als Singles zu bezeichnen. Bitte lesen sie die entsprechenden Abschnitte 4 und 5, weiter oben. Sie können sich auch verschiedene Offerten online und kostenlos erstellen lassen. Wir beraten Sie sehr gerne.

[...] bei der Vorsorge Publiziert von admin am Mittwoch, 25 März 2009Kein Kommentar Im Artikel „Der Zivilstand entscheidet über die Vorsorge“ beschreiben wir ausführlich, welcher Einfluss der Zivilstand auf die Vorsorge hat. Besonders [...]
[...] Oft entscheidet auch der Zivilstand über die Bedürfnisse. Lesen sie dazu im Artikel „Der Zivilstand entscheidet über die Vorsorge“. Bleibt ein Sparbatzen übrig, aber scheint Ihnen das Altsein noch in weiter Ferne, können Sie [...]
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