Selbstständig, Arbeitslos, Erwerbslos – Wichtiges bei der Vorsorge
Im Artikel „Der Zivilstand entscheidet über die Vorsorge“ beschreiben wir ausführlich, welcher Einfluss der Zivilstand auf die Vorsorge hat. Besonders bei unverheirateten Paaren, bei denen nur ein Teil der Gemeinschaft einer unselbstständigen Arbeit nachgeht, bestehen Fallstricke, die es zu beachten gilt. Aber auch selbstständig Erwerbende müssen ihre finanzielle Situation im besonderen Masse im Auge behalten, weil in der Regel kein Arbeitgeber da ist, der die sozialen Leistungen abrechnet.
Der Art und Weise, wie der eigene Unterhalt bestritten wird und wie viel man unter dem Strich verdient, ist von zentraler Bedeutung für die Berechnung des Alterskapitals. Lesen Sie in diesem Artikel, wie Sie die optimale Vorsorge erreichen.
Übersicht:
1. Sie sind Angestellt
2. Sie arbeiten weniger als 20 Prozent
3. Sie sind Erwerbslos
4. Sie sind Arbeitslos
5. Sie sind Selbstständig
Hinweis: Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass Sie als Angestellter oder als Partner einer Lebensgemeinschaft über ein ausreichendes Einkommen verfügen. Tun Sie das nicht, oder finden Sie umgekehrt, Sie verdienen verhältnismässig viel, beachten Sie auch die beiden letzten Abschnitte „Sie sind Reich…“/ „…oder Sie sind Arm“
1. Sie sind Angestellt
Über 80 Prozent der Arbeitstätigen in der Schweiz stehen in einem Angestelltenverhältnis. Beträgt das Arbeitspensum mehr als 8 Stunden in der Woche, übernimmt in der Regel der Arbeitgeber die Abrechnung von AHV- und Pensionskassenbeiträgen. Einzige Ausnahmen: Sie arbeiten Selbständig oder verdienen neben dem Haupterwerb auf diese Weise nicht mehr als 2′000 Franken im Jahr. Sie entnehmen die entsprechenden Zahlen aus der Lohnabrechnung, wobei die Beiträge in die Kasse der AHV von Arbeitgeber und Arbeitnehmer Hälftig zu bezahlen sind, bei den Beiträgen in die Pensionskasse kann der Schlüssel variieren.
Vorsorgeratgeber TIPP: Um die Leistungen aus der 1. und 2. Säule müssen Sie sich nicht kümmern. Achten Sie jedoch darauf, dass die entsprechenden Beträge in der Lohnabrechnung ausgewiesen sind. Sie haben aber auch mit einer „guten Pensionskasse“, für das Alter nur eine minimale Vorsorge. Wir raten Ihnen zum Abschluss einer gemischten- oder einer Kapital- Lebensversicherung, mit der Sie diese Lücke schliessen und bei Bedarf gleichzeitig Ihre Familienangehörigen schützen können. Mit einer kostenlosen online Offerte erfahren Sie mehr über die verschiedenen Produkte der Anbieter, und ihren idealen Vorsorgeschutz.
2. Sie arbeiten weniger als 20 Prozent
Viele Unternehmen stellen das Personal bei weniger als 8 Arbeitsstunden pro Woche nicht fest an, sondern beschäftigen sie im Stundenlohn. Hier besteht weder für den Arbeitgeber, noch für die Arbeitnehmenden eine Verpflichtung, Mitarbeitende in die Pensionskasse aufzunehmen. Anders sieht es bei der AHV aus: Jedes noch so kleine Einkommen ist grundsätzlich AHV-Pflichtig. Es gibt lediglich zwei Ausnahmen: der Soldatensold und Einkommen aus Nebenerwerb. Ein Nebenerwerb ist gegeben, wenn die betreffende Person hierbei nicht mehr als 2′000 Franken im Jahr verdient und zudem einem Haupterwerb nachgeht. Konkret: Auch für kurze Putzeinsätze bei denen Sie einen kleinen Lohn beziehen müssen vom Arbeitgeber bei der AHV abgerechnet werden! Es ist deshalb ausserordentlich wichtig, die Lohnabrechnung genau zu studieren. Fehlt der Abzug für soziale Versicherungen, drohen Ihnen starke Einbussen beim späteren Bezug einer Rente. Um dies zu vermeiden, haben Sie die Möglichkeit, den minimalen oder den Unterschied zum minimalen Beitrag bei der AHV einzuzahlen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von ihrer örtlichen Ausgleichskasse oder unter www.ahv.ch.
Vorsorgeratgeber TIPP: Sind Sie verheiratet, werden Ihre Interessen bis zu einem gewissen Mass durch die Ehe geschützt. Leben Sie nur in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, oder noch im Elternhaus, ist es angebracht mit dem unterstützenden Partner eine schriftliche Übereinkunft zu verfassen. Insbesondere sollte dieser um eine lückenlose Beitragszahlung an die AHV auch in Ihrem Namen besorgt sein; und mindestens über eine Lebensversicherung verfügen, in der Sie als Begünstigte(r) eingetragen sind. Weil man im Leben oft auf sich selber gestellt ist, raten wir Ihnen darüber hinaus, sich selber um die Vorsorge zu kümmern. Lassen Sie sich online und kostenlos eine Offerte erstellen.
3. Sie sind Erwerbslos
Hinweis: Erwerbslos ist nicht gleich Arbeitslos. Wenn Sie Arbeitssuchend sind, lesen Sie bitte den nächsten Abschnitt „Sie sind Arbeitslos“.
Gehen Sie überhaupt nicht einer bezahlten Tätigkeit nach – etwa wenn Sie sich zu Hause um die Kinder kümmern, oder Ihr Partner / Ihre Partnerin für Ihren Lebensunterhalt aufkommt – müssen Sie sich selber um die Vorsorge kümmern. Nur als verheiratetes Paar ist der erwerbslose Partner im Fall des Todes des Hauptverdienenden, oder für die spätere Pensionierung versichert. Damit der erwerbslose Ehepartner seiner AHV-Beitragspflicht nachkommen kann, reicht es, wenn der Hauptverdienende mindestens das doppelte des Minimalbeitrages einzahlt – das ist bei den meisten Einkommen der Fall.
Vorsorgeratgeber TIPP: Ob verheiratet oder nicht, als Geschiedene, als Alleinstehende oder Mitglieder einer alternativen Lebensgemeinschaft: Als Erwerbslose sind Sie immer schlechter gestellt als alle anderen. Im Scheidungsfall, im Todesfall, bei Veränderungen des Einkommens des Hauptverdienenden, oder beim Wegfall des Anspruches auf Sozialhilfe werden Sie immer abhängig von fremdem Tun sein. Sichern Sie sich unbedingt gegen die zahlreichen Gefahren ab, die sich Ihnen nicht erst im Alter stellen werden. Mit einer minimalen Abdeckung bei der AHV machen Sie den ersten Schritt (Siehe auch vorhergehende Tipps) und mit der optimalen Lösung in Form einer Lebensversicherung für sich selbst und/oder Ihren Partner, den zweiten Schritt für Ihre private Vorsorge. Lassen Sie sich online und kostenlos eine Offerte erstellen und nutzen Sie die Möglichkeit verschiedene Produkte miteinander zu vergleichen.
4. Sie sind Arbeitslos
Hinweis: Erwerbslos ist nicht das gleiche wie Arbeitslos. Als Erwerbsloser verzichten Sie freiwillig darauf, einer bezahlten Arbeit nachzugehen. Lesen Sie in diesem Fall den vorigen Abschnitt „Sie sind Erwerbslos“
Wenn Sie beim kantonalen Amt für Arbeit als Arbeitsuchend gemeldet sind, beziehen Sie im Normalfall eine Lohnausfallentschädigung der Arbeitslosenversicherung (ALV). Die Bezüge aus dieser Kasse entnehmen Sie der Lohnabrechnung, bei der gleichzeitig die Beiträge für die AHV abgezogen werden. Um die 1. Säule müssen Sie sich vorerst keine Sorgen machen. Anders sieht es – falls vorhanden – bei der Pensionskasse (PK) aus: Die bisher angehäuften Gelder gehören Ihnen und werden nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses entweder der PK des neuen Arbeitgebers überwiesen, oder bei Arbeitslosigkeit einer Auffanggesellschaft, oder einem Freizügigkeitskonto, lautend auf Ihren Namen gutgeschrieben. Beiträge werden ohne Ihr Zutun keine mehr auf dieses Konto einbezahlt. Sie haben aber die Möglichkeit, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selber Einzahlungen vorzunehmen.
Vorsorgeratgeber TIPP: Dauert die Arbeitslosigkeit längere Zeit, oder läuft die vom Arbeitsamt gewährte Rahmenfrist sogar aus, müssen Sie die Vorsorgelage genau prüfen. Wir raten Ihnen dringend die Mindestbeiträge an die AHV zu bezahlen und sich im Rahmen einer privaten Vorsorge der Säule 3 finanziell abzusichern. Lassen Sie sich jetzt eine kostenlose Offerte erstellen. Vielleicht ist auch Ihr Zivilstand von Bedeutung. Bitte lesen Sie hierzu den Artikel „Der Zivilstand entscheidet über die Vorsorge“.
5. Sie sind Selbstständig
In der Schweiz gibt es fast 100′000 Kleinstfirmen, die meisten davon haben die rechtliche Form einer Einzelfirma. Bei der Gründung spielen Kosten für Materialbeschaffung, Mobiliar, Inventar und Miete eine wichtige Rolle. Auch Lebenserhaltungskosten und andere Anschaffungen erscheinen fein säuberlich im Businessplan. Was meistens vergessen wird: Als Selbstständiger bezahlen Sie genau so AHV-Beiträge wie ein Angestellter, nur dass Sie dabei auch den Anteil des Arbeitgebers bezahlen müssen. Insgesamt liegt dieser Satz bei 10,1 Prozent all Ihrer Einkünfte. Immerhin sind Sie also auch als Selbstständiger bei der AHV ordentlich versichert. Weil bei Firmengründungen vorhandenes Kapital aus der zweiten Säule „gezogen“ werden kann, besteht vom Zeitpunkt der Gründung an aber keine genügende Vorsorgedeckung mehr. Die Gefahr, dass die einstigen PK-Gelder bei einer Firmenpleite für immer verloren gehen, ist dabei eine zusätzliche Gefahr, die Sie einberechnen müssen.
Vorsorgeratgeber TIPP: Gründen Sie eine Art eigene Pensionskasse, indem Sie sich für eine ausgedehnte Lebensversicherung entscheiden. Sie können dafür zum Beispiel das bisherige Pensionskassenguthaben nutzen. Nähere Informationen zum Thema Pensionskassengeld finden sie im Artikel „Kann das Pensionskassengeld bezogen werden“.
Die Form der gewählten Lebensversicherung hängt von Ihrem Zivilstand ab. Wohnen Sie in einer Lebensgemeinschaft, oder haben Sie eigene Nachkommen, ist eine gemischte Lebensversicherung die beste Lösung. Alleinstehende können Sich auch für eine reine Kapital- oder Rentenversicherung entscheiden. Welchen Einfluss Ihr Zivilstand auf die passende Versicherungsform hat, lesen Sie bitte im Artikel „Der Zivilstand entscheidet über die Vorsorge“. Lassen Sie sich online eine kostenlose Offerte erstellen und sorgen Sie dafür, dass auch Sie im Pensionsalter auch tatsächlich pensioniert werden und nicht gezwungen sind, weiter zu arbeiten.
Hinweis: Bisher waren die Höhe der Einkünfte kein Thema. Wir gehen davon aus, dass sich Ihr Lebensstil dem Einkommen angepasst hat. Was aber, wenn Sie sehr viel, oder sehr wenig Geld verdienen, eine Erbschaft gemacht haben, oder hohe Schulden ausweisen? Lesen Sie in den nachfolgenden Abschnitten, wie sich Reichtum und Armut auf die Vorsorge auswirken.
Sie sind Reich…
Sie verdienen viel Geld, oder haben sich einen grossen Sparbatzen beiseite gelegt. Lassen Sie sich nicht vom Irrglauben verleiten, ein dicker Lohn, ein Lottogewinn, eine grosse Erbschaft oder eine grosszügige Schenkung befreie Sie von der Vorsorge. Zum einen gilt wie in vielen anderen Situationen im Leben die Weisheit „Wie gewonnen, so zerronnen“, auf der anderen Seite verändert sich mit grösserem Vermögen auch der Lebensstandart, den es für die Zeit nach der aktiven Laufbahn zu erhalten gilt. Prüfen Sie in einer solchen Situation immer auch laufende Versicherungen und Vorsorgepläne und vermeiden Sie böse Überraschungen, wenn Sie sich später zur Ruhe setzen und die gewohnte Lebensweise fortführen möchten. Lassen Sie sich online eine Offerte mit den veränderten Verhältnissen erstellen und vergleichen Sie kostenlos die unterschiedlichen Produkte.
… oder Sie sind Arm
Ihr Verdienst reicht schon heute gerade so aus? Die haben Schulden und die Rechnungen stapeln sicht? Sie wird Mal „schleichende Armut“, Mal „neue Armut“ genannt. Die Folgen sind in beiden Fällen die gleichen: Wenn es in jungen Jahren knapp war, so wird sich die Situation auch im Alter nicht verbessern – im Gegenteil. Bei allen nachvollziehbaren Sparbemühungen sparen sie nicht am falschen Ort und denken Sie daran, sich immer etwas „für später“ beiseite zu legen. Der Vorteil: Selbst wenn alle Dämme brechen, ihre Firma pleite geht und gar der Privatkonkurs vollstreckt wird: Die Gelder der gebundenen Vorsorge aus der Säule 3a sind gesetzlich geschützt und können auch in einem Betreibungsverfahren nicht in die Konkursmasse einbezogen werden. Gleiches gilt bei einem Todesfall, bei dem der Verstorbene Schulden hinterlässt: Rentenzahlungen an Hinterbliebene dürfen nicht zur direkten Tilgung der Schulden herangezogen werden. Es empfiehlt sich deshalb gerade auch bei knappen finanziellen Verhältnissen, die Vorsorge nicht ausser Acht zu lassen. Sie haben die Möglichkeit den passenden Vorsorgeschutz zu finden und sich online eine kostenlose Offerte erstellen zu lassen und die Produkte mehrerer Anbieter miteinander zu vergleichen.


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