Sicherheit bei dem Säule 3a Kapital?
Wer Geld auf einer Bank hat, oder eine Lebensversicherung als Sicherheit für sich selbst und seine Angehörige abgeschlossen hat, wird sich früher oder später fragen, wie sicher die Einlagen sind, im Fall eines Konkurses der Bank oder der Versicherungsgesellschaft.
Was würde mit dem Ersparten passieren, wenn über die Lebensversicherungsgesellschaft der Konkurs eröffnet würde? In Anbetracht der Finanzkrise, bei welcher auch renommierte Gesellschaften die Segel streichen mussten, ist diese Frage sicher berechtigt. Als Anleger in einer gebundenen Vorsorge kann man das Geld auch nicht einfach so abheben und unter dem Kissen verstecken. In der Säule 3a sind die Einlagen gebunden, das heisst, sie werden erst zur Pensionierung, oder allenfalls beim Ableben des Versicherten ausbezahlt. Da beruhigt es auch nicht, wenn Versicherungen bekräftigen, die aktuelle Krise sei vor allem eine Bankenkrise.
Dennoch gilt festzuhalten, dass Versicherungen einer stärkeren Kontrolle untergeordnet sind, als dies teilweise bei Banken der Fall ist, oder war. Erst seit Anfang 2009 sind Bankeinlagen bis 100′000 Franken staatlich geschützt. Lebensversicherer dagegen müssen Ansprüche aus der 3. Säule jederzeit und vollumfänglich sicherstellen, was vom Bundesamt für Privatversicherungen überwacht wird. Das bedeutet für den Versicherten, dass die garantierten Leistungen in werthaltigen und nicht in spekulativen Anlagen investiert sind und im Falle des Konkurses der Versicherungsgesellschaft das garantierte Guthaben nicht verloren geht. Garantiert sind übrigens nicht nur die einbezahlten Prämien die der Kapitalbildung dienten, sondern auch der darauf garantierte Zins und bereits gewährte Überschussbeteiligung. Eine solche Überschussbeteiligung, mit der vor dem Abschluss einer Lebensversicherung in der Regel geworben wird, kann dagegen nicht eingefordert werden, wenn diese dem Konto noch nicht gutgeschrieben wurde – und das geschieht oft erst beim Ablauf einer Versicherung.
Fazit: Beim Sparen in Form einer Säule 3a-Lösung, sowohl auf der Bank, als auch bei einer Versicherung, ist man mindestens zu einem gewissen Betrag gesetzlich abgesichert. Dass es bis heute in der Schweiz keine Pleite einer Versicherung gegeben hat spricht für eine stabile Kontrolle des Finanzsystems. Es wird also auch in Zukunft nicht nötig sein, sein Kapital unter dem Kissen zu verstecken.


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