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AHV: Rentenvorbezug – Rentenaufschub

Publiziert von admin am Samstag, 27 Juni 2009Ein Kommentar

Rentenvorbezug

Der Vorbezug der AHV ist nur um ein oder zwei ganze Jahre möglich. Für diese Zeit wird die Rente vorerst „normal“ berechnet, es wird also der Betrag festgesetzt, der bei der ordentlichen Pensionierung zur Auszahlung gekommen wäre. Erst hiervon wird eine Kürzung vorgenommen. Beim Vorbezug um 1 Jahr liegt die Kürzung bei Männern bei 6,8%, bei Frauen um 3,4%. Bei einem Vorbezug um zwei Jahre kommt dieser einheitlich auf 13,6% zu liegen. Ist diese Vorbezugsdauer verstrichen, wird die Rente aufgrund der neuen Zahlen berechnet. Die Rente wird nun ebenfalls tiefer ausfallen, jedoch wird dieser bei Weitem nicht mehr so deutlich reduziert ausfallen wie während der Zeit bis zur ordentlichen Pensionierung.

Rentenaufschub

Der Rentenaufschub ist im Gegensatz zum Vorbezug auch in monatlichen Schritten möglich. Der minimale Aufschub beträgt jedoch 1 Jahr, die maximale Dauer 5 Jahre. In der anschliessenden Tabelle entnehmen Sie die Werte, um wie viele Prozente Ihre AHV-Rente durch den entsprechenden Aufschub steigt.

Lesebeispiel: Lassen Sie sich 13 Monate nach dem eigentlichen Tag des Ruhestandes pensionieren, steigt die AHV-Rente um 5,2 Prozent.

12 bis 14 Monate: 5,2 %
15 bis 17 Monate: 6,6 %
18 bis 20 Monate: 8,0 %
21 bis 23 Monate: 9,4 %
24 bis 26 Monate: 10,8 %
27 bis 29 Monate: 12,3 %
30 bis 32 Monate: 13,9 %
33 bis 35 Monate: 15,5 %
36 bis 38 Monate: 17,1 %
39 bis 41 Monate: 18,8 %
42 bis 44 Monate: 20,5 %
45 bis 47 Monate: 22,2 %
49 bis 50 Monate: 24,0 %
51 bis 53 Monate: 25,8 %
54 bis 56 Monate: 27,7 %
57 bis 59 Monate: 29,6 %
60 bis Monate (5 Jahre): 34,5 %

Ausgangspunkt der Berechnungen ist immer der 1. des Monats nach Erreichen des Pensionsalters. Mit der Erhöhung des Rentenalters ändert sich an diesen Werten nichts. Bedenken Sie bitte, dass Sie Änderungen des Pensionierungszeitpunktes immer auch an Ihre Ausgleichskasse melden müssen. Merkblätter und alle notwendigen Formulare hält Ihre Wohngemeinde bereit, Sie finden sie auch unter www.ahv.ch.

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