Abgangsentschädigung ist keine Altersvorsorge
Bevor der Beitritt zur Pensionskasse obligatorisch wurde, konnten in Vertragswerken so genannte Abgangsentschädigungen vereinbart werden. Blieb ein Mitarbeiter während vieler Jahre dem Betrieb treu, erhielt er bei einer Kündigung eine minimale Altersvorsorge in Form dieser Abgangsentschädigung. Auch heute sehen viele Arbeitsverträge solche Entschädigungen vor, ganz besonders bei älteren Mitarbeitenden. Bei neueren Vertragswerken werden Sie als Lockmittel eingesetzt: oft zu hören sind diese beispielsweise, wenn sie von gescheiterten Spitzenmanagern eingestrichen werden. Aber Achtung! Selbst wenn im Vertrag ein solches Fixum festgelegt ist, haben immer weniger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch darauf. Der Grund: Der Arbeitgeber hat das Recht, die für den Arbeitnehmer einbezahlte Anteile in die Pensionskasse mit der festgesetzten Abgangsentschädigung zu verrechnen. Wird einem Mitarbeiter beispielsweise nach 20 Dienstjahren gekündigt, kann sich dieser nicht auf die vertraglich festgelegte Abgangsentschädigung berufen, da der Arbeitgeber in diesen 20 Jahren vermutlich mehr als diesen Betrag an die Pensionskasse bezahlt hat. Dass nun Spitzenmanager immer wieder in die Schlagzeilen geraten, weil sie nach dem unfreiwilligen Abgang Entschädigungen in Millionenhöhe beziehen sorgt zwar für Ärger, ist aus juristischer Sicht aber rechtens. Handelt sich ein Manager eine Abgangsentschädigung von einigen Lohnprozenten aus, wird die Zeit von zwei, drei Jahren kaum dazu reichen, dessen Konto bei der Pensionskasse mit dem gleichen Betrag gefüllt zu haben.
Unser Tipp: Wir können es nur immer wiederholen! Nehmen Sie die Vorsorge ernst und vor allem, nehmen Sie diese in die eigene Hand. Rechnen Sie nicht mit Entschädigungen oder Boni die andere bekommen, denn die Überraschungen sind selten positiv. Mit einer Vorsorge der dritten Säule ergänzen Sie bestehende Sozialeinrichtungen und entscheiden selber, welchen Lebensstandard Sie sichern möchten. Mit unseren Onlineformular erhalten Sie kostenlos und unverbindlich einen Überblick über Ihre Möglichkeiten. Denn soviel ist sicher: Sich über die 3. Säule zu informieren ist besser, als mit Geldern zu rechnen, die nie kommen werden.


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