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Die Leistungen der 3. Säule bei einem Todesfall

Publiziert von admin am Dienstag, 30 Juni 2009Kein Kommentar

RenteBei den drei Säulen der Sozialversicherungen, ist die dritte Säule die flexibelste in Sachen Begünstigungen. Das einbezahlte Kapital und die darauf bezahlten Zinsen sind wie bei der 2. Säule persönlich, verfallen aber in keinem Fall zugunsten der Versicherungsgesellschaft, wie das bei der AHV üblich und bei Pensionskassen beim Fehlen von Bezugsberechtigten möglich ist. Erfahren Sie in diesem Artikel alles, was im Todesfall mit ihrem Geld der 3. Säule passiert.

Beim Thema 3. Säule muss man drei Unterscheidungen machen:
-    die gebundene Vorsorge mit der Säule 3a
-    die gemischte, kapitalbildende Lebensversicherung der Säule 3b
-    die reine Todesfallrisikoversicherung in der Säule 3b

Säule 3a

Die gebundene Vorsorge (Säule 3a) steht nur Erwerbstätigen Personen offen, ist immer eine gemischte Versicherung und wird steuerbegünstigt behandelt. Sie wurde vom Bund ins Leben gerufen, um den Bürgern in Eigenverantwortung eine gesicherte Existenz zu ermöglichen. Neben dem Äufnen von Kapital, das dem Pensionierten später zur Verfügung steht, muss diese Versicherungsart im Todesfall den Hinterbliebenen eine Rente auszahlen, respektive das Kapital zugänglich machen. Die Auszahlung ist ebenfalls steuerlich begünstigt, aus welchem Grund auch immer diese erfolgen mag. Begünstigt werden dürfen grundsätzlich alle Personen, sofern die Erbfolge ersten Grades eingehalten wird. Nach Ehegatten und direkten Nachkommen sind die weiteren Begünstigten frei wählbar: Geschwister, Eltern, Konkubinatspartner, Personen für deren Unterhalt man aufzukommen hatte, sowie entferntere Verwandte und auch beliebige weitere Personen oder Organisationen.

Säule 3b – gemischte Lebensversicherung

Im Wesentlichen unterscheidet sich eine 3b-Lösung nur in steuerlicher Hinsicht von der gebundenen Vorsorge: die einbezahlten Prämien sind nur von Selbstständigen steuerlich absetzbar, dafür aber in der Höhe frei wählbar. Eine gemischte Lebensversicherung sieht einerseits ein Sparziel vor, andererseits wird mit einem Risikoteil der Todesfall versichert. Zwar können hier Personen begünstigt werden, die nicht in der Erblinie stehen, allerdings nur für eine Rentenzahlung. Ist eine Kapitalauszahlung vorgesehen, fällt diese in die Erbmasse und muss den gesetzlichen Richtlinien folgen und entsprechend versteuert werden. In der Praxis bedeutet das: Eine zurückbleibende gute Freundin kann mit einer Rentenzahlung alleine begünstigt werden. Im Falle einer Auszahlung hätten Erbberechtigte jedoch Anspruch auf den Pflichtanteil.

Säule 3b – reine Todesfallrisikoversicherung

Schliessen Sie eine reine Todesfallrisikoversicherung ab, sichern sie lediglich das Risiko Tod und Invalidität zusätzlich zu den Leistungen der ersten beiden Säulen ab. Kapital wird keines gebildet. In einer reine Todesfallrisikoversicherung können beliebige Personen als begünstigte eingetragen werden und sie empfiehlt sich vor allem für unverheiratet zusammenlebende Menschen, da in diesem Fall die AHV keine und Pensionskassen nur teilweise Hinterbliebenenleistungen erbringen werden (siehe auch Artikel „Hinterlassenenrenten der 1. Säule“ und „Die Todesfallleistungen der Pensionskasse“). Wichtig: Es muss keine Erbfolge eingehalten werden.

Wie kann eine 3. Säule abgeschlossen werden?

Es gibt zahlreiche Anbieter von Vorsorgelösung in der 3. Säule. Welches der Richtige Vorsorgeplan ist, erfahren Sie durch Studium dieser Ratgeberseiten. Sie können aber auch eine persönliche Beratung anfordern, oder sich eine Offerte unterbreiten lassen. Diese Dienstleistung des Vorsorgeratgebers ist für Sie absolut kostenlos und unverbindlich! Hier geht’s zum Kontaktformular.

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