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Frühpensionierung: Daran müssen Sie denken

Publiziert von admin am Montag, 29 Juni 2009Kein Kommentar

pensionWer sich vorzeitig pensionieren lässt, kann zusätzliche Zeit für sich nutzen und kann so vielleicht auf ein paar erlebnisreiche Jahre zählen, in denen man noch fit ist. Es ist allen zu gönnen, die sich das ermöglichen können oder wollen. Bitte achten Sie aber auf die zusätzlichen Massnahmen, die Sie bei der Frühpensionierung nicht vergessen sollten.

Wer sich früher pensionieren lässt, äufnet auf seinen Vorsorgekonten weniger Kapital an. Das gilt sowohl für die AHV, wie auch für die Pensionskasse (PK). Seit der 10. AHV-Revision kann auch bei der 1. Säule die Rente vorgezogen, respektive aufgeschoben werden, allerdings nur um ein oder zwei ganze Jahre vor die ordentliche Pensionierung, respektive auf 60 Monate nach der selben. Beides führt zu einer lebenslangen Veränderung der AHV-Bezüge, die eine Spanne von minus 13,6% bis plus 31,5% umfasst. Details zur Auswirkungen der flexiblen Gestaltung der AHV Rente finden Sie in dieser Tabelle . Bei der Pensionskasse muss mit einem Verlust von 7% gerechnet werden, für jedes Jahr das man sich früher pensionieren lässt. Diese Lücke kann im Hinblick auf eine geplante Frühpensionierung aber vorzeitig geschlossen werden, indem man höhere Beiträge einzahlt. Dieser so genannte „Einkauf“ ist sogar steuerlich begünstig, sofern die Frühpensionierung auch tatsächlich angetreten wird. Ein Aufschub der 2. Säule ist in der Regel nicht vorgesehen. Bitte beachten Sie hierfür die Bestimmung Ihrer PK in Bezug auf die Leistungen im Überobligatorium.

Sie können sich auch Frühpensionieren lassen und die AHV-Beiträge freiwillig weiter einzahlen. Allerdings müssen Sie in diesem Fall nicht nur den Anteil übernehmen, den Sie bis anhin über die Lohnabrechnung bezahlt haben. Zusätzlich bezahlen Sie auch die Beiträge, welche bis zur ordentlichen Pensionierung vom Arbeitgeber bezahlt worden wären. Wichtig: Wenn Sie sich früher (oder auch später) pensionieren lassen möchten, müssen Sie dies Ihrer AHV-Kasse schriftlich mitteilen, welche Ihnen die Veränderungen bestätigen muss. Nähere Informationen darüber und das Formular für die Anmeldung bei der AHV stehen unter www.ahv.ch zum Download bereit.

Eine echte flexible Rentenplanung bietet aber nur die Vorsorge in der 3. Säule. Während die gebundene Vorsorge (3a) ähnlich wie die obligatorischen Versicherungen gesetzlichen Bestimmungen folgen muss, haben Sie mit einer freien Vorsorge der Säule 3b absolut freie Hand. Sie bestimmen Laufzeit, Beitragshöhe und Art der Auszahlung, sowie deren Zeitpunkt. Eine interessante Variante ist es, für den Bezug von Kapital oder einer Rente aus der Säule 3b einen Zeitpunkt zu wählen, der sich von der ordentlichen Pensionierung unterscheidet. Erhalten Sie diese beispielsweise einige Jahre vor der Pensionierung, Erlaubt Ihnen dies zum Beispiel, Ihr Arbeitspensum für die letzten Jahre zu reduzieren. Achten Sie auch in diesem Fall darauf, dass dadurch die Beiträge an die obligatorischen Einrichtungen gemindert werden, was Rentenkürzungen nach sich ziehen wird.

Unser Tipp: Prüfen Sie anhand eines Budgets, ob eine Frühpensionierung überhaupt drin liegt. Tut es das, raten wir Ihnen die entstehenden Lücken durch höheren Einkauf in die PK und durch den Abschluss einer flexiblen 3. Säule zu schliessen. Die Anbieter von Vorsorgelösungen halten hierfür eine grosse Auswahl von Produkten bereit. Wir bieten Ihnen als unabhängige Dienstleistung die Möglichkeit an, sich kostenlos und unverbindlich eine Offerte anzuschauen.

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