Warum die UVG Revision scheitert
Das Schweizer Sozialmodell ist eines der Umfangreichsten weltweit. Doch es hat Lücken, die es immer wieder erlauben, auf durchaus legale Weise an Leistungen zu gelangen, die man eigentlich gar nicht benötigt. Gelöst werden solche Unstimmigkeiten in der Regel mit Gesetzesrevisionen – wenn sie denn auch durchkommen. Doch der politische Weg ist steinig, wie die Revision zum Bundesgesetz der Unfallversicherung (UVG) zeigt: Heute stehen Pensionierte die eine zusätzliche Unfallrente beziehen deutlich besser da als Personen die nur eine AHV-Rente erhalten. Ändern wird sich daran in den nächsten Jahren wohl nichts.
Wer vor der Pensionierung eine Unfallrente zugesprochen erhält, wird diese auch im Pensionsalter bekommen. Und dies bei gleichen Leistungen seitens der Alters- und Hinterbliebenen Versicherung (AHV). Dadurch werden Pensionierte mit Unfallrente (so genannte UVG-Rentner) gegenüber Menschen die bis zur Pensionierung voll gearbeitet haben, finanziell besser gestellt. Dieser Missstand ist zwar seit vielen Jahren bekannt, doch regt sich im Parlament offenbar wenig Widerstand dagegen. Im Gegenteil. Der bundesrätliche Vorschlag, im Rahmen der bevorstehenden UVG-Revision unter anderem diese Überentschädigung zu beseitigen, wurde vom Parlament im September 2010 an den Bundesrat zurückgewiesen. Grund für die Ablehnung war zwar nicht diese Position, als viel mehr zahlreiche andere Leistungskürzungen, die in einem ganzen Sparpaket zusammengefasst wurden. Die politische Logik sieht nun vor, dass die beratende Kommission, der National- und der Ständerat nicht über das eigentliche Geschäft, sondern über die beschlossene Rückweisung zu befinden haben. Nimmt der Nationalrat als letzte Instanz die Rückweisung an, ist das Paket vom Tisch und bis ein neuer Vorschlag vorliegt verstreichen Monate und Jahre.
Es ändert sich nichts
Kürzungen im sozialen Bereich haben in der Schweiz traditionell einen schweren Stand. Letzte Beispiele dafür waren die gescheiterte AHV-Revision sowie die Ablehnung des tieferen Umwandlungssatzes durch das Volk. Die Aussicht, dass die Verschleuderung von 170 Millionen Franken pro Jahr zurückgebunden wird ist indes gering. Wie schon in zahlreichen anderen Vorlagen zeigt sich auch hier, dass Parlamentarier in ihren Kommissionen dazu neigen, Geschäfte mit Besonderheiten, Ausnahmen und zusätzlichen Klauseln zu überladen, wodurch eine Mehrheit im Parlament zu finden fast unmöglich wird. Geht es nach dem Willen des Arbeitgeberverbandes, soll der Bundesrat eine gänzlich neue, auf das Wesentliche reduzierte UVG-Revision schaffen, die politisch mehrheitsfähig ist. Bis es soweit ist, verstreichen aber auch für dieses Vorhaben Monate und Jahre, in denen Millionenbeträge verloren gehen.
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